| Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2026 in Nordrhein-Westfalen (Stand: 02.02.2026) | ||
| Weitere Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2026 in Nordrhein-Westfalen (Stand: 15.04.2026) |
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie im Bereich Informationen alles Wissenswerte, dass Sie zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung, zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung sowie zu einer verbindlichen Auskunft über das Vorliegen Ihrer persönlichen Vorraussetzungen hierzu benötigen.
Unter Service finden Sie auch die Statistiken früherer Prüfungen. Auch haben wir dort einen Katalog immer wieder gestellter Fragen und Antworten zusammengestellt.
Hier auf der Startseite geben wir in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen zu der laufenden Prüfung.
02.05.2025: Eröffnung des Zulassungsverfahrens
30.04.2026: Ende der Antragsfrist für das Zulassungsverfahren (Ausschlussfrist)
31.07.2026: Ende der Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr
xx.xx.xxxx: Versand Ladungsschreiben schriftliche Prüfung
06.10.2026: Aufsichtsarbeit Verfahrensrecht
07.10.2026: Aufsichtsarbeit Ertragsteuerrecht
08.10.2026: Aufsichtsarbeit Buchführung und Bilanzwesen
xx.xx.xxxx: Versand der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. Eignungsprüfung 2026 sowie die Zulassungsgebühr müssen bis spätestens 30.04.2026 bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist)!
01.05.2026: Eröffnung des Zulassungsverfahrens
30.04.2027: Ende der Antragsfrist für das Zulassungsverfahren (Ausschlussfrist)
31.07.2027: Ende der Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr
xx.xx.xxxx: Versand Ladungsschreiben schriftliche Prüfung
05.10.2027: Aufsichtsarbeit Verfahrensrecht
06.10.2027: Aufsichtsarbeit Ertragsteuerrecht
07.10.2027: Aufsichtsarbeit Buchführung und Bilanzwesen
xx.xx.xxxx: Versand der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. Eignungsprüfung 2027 sowie die Zulassungsgebühr müssen bis spätestens 30.04.2027 bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist)!